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ArbG Hamburg, 08.08.2012 - 3 Ca 46/12 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99
Hamburger Ruhegeldgesetz - Beginn der Ruhegeldzahlungen
Auszug aus ArbG Hamburg, 08.08.2012 - 3 Ca 46/12
Das Gericht teilt insoweit nach eigener Prüfung die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichtes mit Urteil vom 17. November 2000 (3 AZR 359/99 - AP Nr. 3 zu § 1 RuhegeldG Hamburg) zur insoweit inhaltsgleichen Regelung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Hamburger Ruhegeldgesetzes.Eine dem Versorgungsberechtigten verbleibende anderweitige Leistung rechtfertigt es, den Zahlungsbeginn des Ruhegeldes hinauszuschieben(BAG, Urteil vom 17. November 2000 a.a.O.).